F.M.R. - Inbegriff für liberale Konsequenz ... F.M.R.: August 2006

30 August 2006

Zwangsarbeit: Sozial & demokratisch, was sonst



Haben Sie ihn erkannt? Nein, das ist nicht Manta-Manni beim Vorstellungsgespräch.

Er ist Sozialdemokrat (ins Liberale übersetzt: Sozialnationalist), der sich wie ein Geschosszünder der Artillerie auf der Flugbahn selbst scharfmacht, und er ist Träger des 1. Fastnachtsordens* (vielleicht daher das Grinsen?). Als solcher hält er, ganz im Einklang mit einem anderen Genossen aus dem Politbüro der Nochregierungs-SPD, Zwangsarbeit für legitim.

Denken Sie an dieses junge, lachende Gesicht, dessen Träger angeblich exakt vier Jahre (von insgesamt 49) produktiv gearbeitet hat, falls Sie sich irgendwo treppenkehrender oder geländerstreichenderweise oder ähnlich wiederfinden sollten.

* cf. wikipedia.de

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28 August 2006

BMVg: Ist Sterben wieder "in"?

Folgt man der "Logik" des Verteidigungsministeriums, dann sind Tod und Verletzung Ausweis soldatischer Tapferkeit - nicht etwa der bloße Dienst; heute hieß es von dort:

"(...) der Bundeswehr könne keine Feigheit vorgeworfen werden. Sie haben seit Beginn des Einsatzes Anfang 2002 viele Verletzte und 18 tote Soldaten zu beklagen."

Exakt so tickte es wohl im "Dritten Reich", wo schon der Eid auf Adolf Hitler persönlich eine Sterbe-"pflicht" beinhaltete, und dies auch noch ernstgenommen wurde - sehr ernst.

Mit dem bundesdeutschen Soldateneid verhält es sich nun doch anders: Hier bekennt man sich 'lediglich' zur Pflicht, "das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen", und das tapfer heißt hier, ergänzend zum 'Verteidigen' als solchem: notfalls unter Einsatz von Leib und Leben.

Abgesehen von der (ganz anderen) Frage, was die Bundeswehr im Bezug auf den Soldateneid überhaupt in Afgahnstan zu schaffen hat: Verdreht das ReichsBundesministerium die Bedeutung des Wörtchens "tapfer" (resp. dessen Gegenbegriff "feige")? Erzeugen die (im sicheren, lauschigen heimatlichen Büro hockenden) Beamten (wieder) jene Perfidität, die einst unterm Hakenkreuz herrschte? Ziemlich sicher denken (sich) die höchstbezahlten Damen und Herren dort nicht(s dabei). Das ist schlimm, denn in Afghanistan steigt zur Zeit das Risiko, im Staatsauftrag zu sterben, jeden Tag - auch wenn Durchhalte-Seiten der Bundeswehr irgendwie alles nach Abenteuerspielplatz ausschauen lassen.

Feinheiten, ja. Aber ich persönlich hab's eher mit dem (gerne riskanten) Leben als mit noch so gesichertem Sterben.

* sic - "deutsch" wird hier tatsächliche GROSS geschrieben

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25 August 2006

Stand "SS" etwa doch für "Guten Appetit"? Schaut nach Mumbai (Bombay)!


Da* kann einem fast die Gabel aus der Hand fallen. Koscher werden die Gerichte dort kaum sein.

Nun denn, die dürfen das (dort), und das ist gut so. Man muss ja nicht reingehen, wenn es einem nicht "schmeckt". Und das Hakenkreuz (sanskrit: swastika - das Sonnenkreuz) war eh geklaut.

Und noch was: Die nutzen 'Hitler' und dergleichen mehr als Marke wenigstens ehrlich. Der Restaurantbesitzer hat einfach "kein Problem" damit. Der deutsche Staat aber schon, wieder andere etwas weniger: Bei "SPIEGEL" oder "Stern"-Titelblättern (Tagebücher, haha!), zur "ZDF"-Primetime (Guido Knopp) war und ist mir der Bölderrsturrrm immer etwas suspekt. Selbst Moers muss regelmäßig "aufpassen".

Frau Knobloch vermutet hinter der GraSS-Story ja auch nur einen PR-Gag. Vielleicht hat die Gute sogar Recht.

* Quellen:
Hier: http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=579801,
hier: http://go.reuters.com/newsArticle.jhtml?type=oddlyEnoughNews&storyID=13246340&src=rss/oddlyEnoughNews
hier: http://riesenmaschine.de/index.html?nr=20060822063023&kommentare=anzeigen#1
und natürlich bislang im taz-Umfeld: http://taz.de/blogs/hitlerblog/2006/08/23/von-kleinen-bissen-und-groser-freude/

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Nachtrag (19:25h): Es gibt übrigens schon lange einige "Hitler-Restaurants" (hier etwas nach unten scrollen).

24 August 2006

Es gibt keine "Privatkassen"...

... aber alle Welt redet seltsamerweise davon, auch Ex-Kommunistin Ulla.

Gemeint ist die Private Krankenversicherung (PKV): Risikoprämie gegen möglichst optimale Leistung im Haftungsfall - frei vereinbar.

Anders beim (un-)gesetzlichen Krankenkassensystem, welches sich in polit-euphemistischer Weise und ganz irreführend "Versicherung" (GKV) schimpft: Zwangseinbehalt von Geld gegen Mindestversorgung im Krankheitsfall - willkürlich.

Dennoch ist die Frage berechtigt, was an der PKV überhaupt noch privat ist.

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23 August 2006

Sexuelle Perversion findet sie ja gut, aber...


...nun ausgerechnet nicht die widerwärtige* Variante!

Möchte man Muddi mal fragen, was sie daheim mit Vaddi so treibt? Nein, möchte man nicht.

* = das Tragen eines Motorradhelmes bei freiem Oberkörper ;-)

(Foto: AFP)
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22 August 2006

Gäfgen! Schwein!

Eine Stiftung für misshandelte Kinder ausgerechnet unter dem Namen "Magnus-Gäfgen-Stiftung" gründen zu wollen, zeugt vielleicht nicht unbedingt von Feingefühl.

Dass die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) jedoch, eine Behörde, sich im Zuge der Ablehnung dieses Vorhabens sich auf der Seite des "Anstandsgefühls und der guten Sitten" zu wissen glaubt, überrascht - nicht, denn:

Behörden wissen nicht nur mehr, sie wissen schlicht alles.

Nun ja. Sicherlich wären o.g. Kindern einfach einige Mittel zusätzlich eine gute Hilfe gewesen. Pecunia non olet. Wie dem auch sei - Gäfgen und sein Anwalt haben ja noch die Möglichkeit, völlig anonym zu spenden. Ob sie vielleicht dieses jemals tun, lässt sich naturgemäß nicht in Erfahrung bringen.

Ich würde es mir wünschen, dass sie es tun. Kindesmisshandler verstoßen gegen das Recht, während kein Geldstifter der Welt gegen das Sittengesetz verstoßen kann.

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"Die CDU...

... ist die Partei der Sozialen Marktwirtschaft." Sagt Merkel (CDU), BundeskanzlerIn.

Ludwig Erhard rotiert im Grabe. Marktwirtschaft ist nämlich als solche sozial, und so dachte er sich das.

Inzwischen hat man "die" Marktwirtschaft, die es in Deutschland ohnehin so nie gegeben hat (und so schnell nicht geben wird) bis zur Unkenntlichkeit durchsozialisiert.

Eigentlich ist der Begriff Marktwirtschaft schon ein wenig schief: Markt und Wirtschaft sind eins, denn wo Wirte (= 100%-Entscheider in eigener Sache) das Sagen haben (und nicht der Staat), entstehen Märkte. "Planwirtschaft" als übliches Gegenstück ist nicht Wirtschaft, sondern Zwangsveranstaltung von Macht-Habern (nicht Wirten), die die Dispositionsfreiheiten des Einzelnen und seinem Eigentum missachten und also schon als solche illegitim ist.

"Marktwirtschaft, soziale": Wenn ein "abhängig Beschäftigter" und sein "Beschäftiger" (jaaa, Bürger müssen 'beschäftigt' sein, sonst wissen sie nicht, wie sie den lieben langen Tag verbrächten, und kommen gar auf ganz dumme Gedanken...), sofern unter der Beitragsbemessungsgrenze (die gerade Wohlhabende außen vor lässt - welch' Treppenwitz!), sich in Zwangsverteilungssysteme ("Versicherungen" - diesen Namen verdienen sie nicht!) für Lebensrisiken wie Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit fügen MUSS? Ich rede noch gar nicht vom "Privatisieren", sondern nur einmal von einer ebenso wünschbaren (aber nicht existenten) Wahlfreiheit - wenigstens um einmal zu sehen, ob private Anbieter es nicht doch besser könnten? Sie können, denn wer sich im Wettbewerb bewähren will, muss notwendig besser sein als andere.

Die CDU und ihre unfreiwilig komische Primadonna bleiben, was sie sind: Zutiefst unsozial, und nebenbei höchst verlogen, und alles Gesülze aus "Berlin" kommt mir vor wie blanker Hohn, ja Zynismus, weil auch deren "Politik" wider besseren Wissens diejenigen kleinhalten muss, die nun gerade nicht per demokratischem Zu-Fall an der Macht im Staate sind. Also praktisch alle.

Deutschland ist recht eigentlich ein Unsozialstaat. Diesen Satz nehme ich erst zurück, wenn die sog. Staatsquote unter, na sagen wir, 30 Prozent gesunken ist. Neuseeland, das nach Angaben der OECD zu den am stärksten liberalisierten Volkswirtschaften der Welt zählt, liegt derzeit bei knapp 35 Prozent (ALO 2004: 3,4 %; Wi.-Wachstum 2004: 4,4% [OECD])...

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04 August 2006

Justiz - wie man's braucht

Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 wurden im großen Stil - in vergleichbaren historischen Konstellationen weltweit einzigartig nach Quantität und Qualität - Strafprozesse angestrengt gegen die ehemaligen Befehlsgeber und -empfänger der DDR. Inkriminiert wurden nicht nur echte oder behauptete Verstöße gegen das damals geltende DDR-Recht, sondern auch Staats- und Regierungshandeln als solches. Seitens bundesdeutscher Staatsanwälte, aber auch seitens höchster Richter - so etwa aus dem Munde von (Sozialdemokratin) Jutta Limbach, ehedem Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes - hieß es vor, während und nach Anlaufen der Strafjustizmaschine: Regierungskriminalität (sic!) gehöre bestraft, basta; man dürfe eben und gerade als Deutsche nicht die gleichen Fehler machen wie nach 1945. Gelegentlich fiel die Vokabel vom "Verbrecher".

Entsprechend fanden Prozesse zur "Bewältigung der DDR-Vergangenheit" statt, entsprechend fällten Richter ihre Strafurteile - etwa am Beispiel der sogenannten "Mauerschützen", den ehemaligen Grenzsoldaten der DDR, deren Auftrag es war, den "antiimperialistischen Friedenswall" zu bewachen.

Mir geht es keineswegs um Machtapologetik, schon gar nicht im Falle "DDR". Doch es wurde das rechtsstaatliche, ja rechtsstaats-mitkonstituierende sog. Rückwirkungsverbot - in seiner lat. Rechtsformel: nulla poena sine lege - das Verbot also, dass eine Rechtsstrafe nur dann möglich ist, wenn sie gesetzlich bestimmt ist, und nur dann verhängt werden darf, wenn gegen ein zur Tatzeit gültiges Gesetz verstoßen wurde* - wenn nicht direkt ausgehebelt, so doch 'elegant' umgangen. Möglich wurde dies u.a. unter dem (gleichwohl äußerst umstrittenen) Rückgriff auf die sog. Radbruch'sche Formel, die der (sozialdemokratische) Rechtsphilosoph nach 1945 verfasste: Ein Gesetz entbehre jeder Gültigkeit, wenn der "Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als 'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit zu weichen hat" oder "wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde". In den einschlägigen Strafprozessen hat denn auch die von den angeklagten Grenzsoldaten angeführte Rechtfertigung, sie hätten rechtmäßig (nämlich nach dem [damals einzig geltenden, positiven] Recht der DDR) und im übrigen auf Befehl [was immer einer ad-hoc-Modifikation des geltenden Rechts entspricht] ihrer Vorgesetzten gehandelt, keine Beachtung gefunden.

Abgesehen davon, dass Radbruch durchaus zuzustimmen ist - wenn auch nicht ihrer gesetzlich völlig unbestimmten, damit also ungesetzlichen (!) Anwendung in der höchstrichterlichen (BGH) Rechtsprechung: Mag sich für den Staatsrechtler die Frage stellen, ob hier nicht sogar die rechtsstaatskonstituierende Gewaltenteilung suspendiert wurde (Gesetzesbestimmung ist grundsätzlich Aufgabe der Legislative, nicht der Judikative, und hängt damit notwendig von der möglichen Zustimmung der vom zu erlassenden Gesetz Betroffenen [also von allen] ab) - dem Rechtsphilosophen wirft sich die spannende Frage auf, ob und wie eine bestimmte Art herrschaftlicher Machtausübung, nach ihrem Untergang, in der Nachfolgeordnung straffähig ist - kurz: Ob Herrschaft so nicht überhaupt potenziell immer strafbar ist. Anders gefragt taucht auch hier die zumal von Libertären oft und gern gestellte Frage auf, was Herrschaft und ihre mögliche Ordnung überhaupt legitimiert. Ich will hier keine Antwort auf diese Frage versuchen.

Einige Libertäre äußern gelegentlich die Auffassung, staatlicher Zwang sei als solcher schlechthin nicht legitimierbar und seine allfällige Realität per se eine "Straftat" in Permanenz. Auch wenn sich Libertäre, die sich so äußern, offenbar noch nie Gedanken über Herkunft und Bedeutung von gesetzlicher Bestimmtheit von "Strafe" gemacht haben, geschweige denn, über Verbrechensdefinition und Tatbestand, über Schuldbegriff und Rechtfertigungsgründe nachgedacht haben, mag folgendes Gedankenexperiment angesichts der tatsächlich stattgefundenen strafrechtlichen "Aufarbeitung" der DDR-Vergangenheit nicht absurd erscheinen: Darf prinzipiell nach jedem "Untergang" einer Herrschaftsordnung - etwa des Wohlfahrtsstaates BRD - die Nachfolgeordnung jederzeit aus Gründen der "Gerechtigkeit" auch ohne gesetzliche Bestimmtheit die Protagonisten der Vorgängerordnung bestrafen, sei es auch nur, um den Ansprüchen der "Opfer" - etwa jene wohlfahrtstaatlicher Tätigkeit, also allen, die beispielsweise durch Zwangssteuererhebung enteignet worden sind - "gerechtigkeitsdienlich" zu entsprechen und sie zu "entschädigen"? Ich glaube, dieses Experiment scheitert nicht schon an der Absurdität seiner Konstruktion. Es scheitert einzig daran, dass ein liberales Gemeinwesen schlicht keinerlei Interesse ausgerechnet an justizieller, also wiederum staatlicher "Aufarbeitung" von Vergangenheit hätte - schon gar nicht unter Preisgabe gesetzlicher Bestimmtheit.

Noch einmal: Staatsapologetik ist nicht meine Sache. Es sollte lediglich ausgesagt sein, dass liberale Gemeinwesen Willkür nach Kräften aus ihrer Justiz fernhalten.

* Vgl. Art. 103 Abs. 2 GG und §§ 1 u. 2 StGB

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