Zu Bundeswehr, Wehrpflicht und der militärischen Intervention anderswo: Versuch einer freiheitlichen Positionsbestimmung
Wolf Schäfer hat im Blog "Wirtschaftliche Freiheit" eine äußerst erhellende Betrachtung der Frage "Wehrpflicht oder Berufsarmee" aus rein ökonomischer Sicht verfasst. Insbesondere der Gedanke der "Wehrpflicht als Naturalsteuer" hatte ich so noch nicht betrachtet; ausgesprochen erfrischend die richtige Analyse, dass auch diese Steuer als Ausgabe eines autoritären Zwangskollektivs notwendig zu Fehlallokationen führt, die am eigentlichen (Markt-)Bedarf vorbeigehen. Schäfer war/ist (?) ebenso überraschender- wie bezeichnenderweise Professor für Volkswirtschaftslehre an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr.
Seine vorzügliche Analyse, der ich im Ergebnis völlig zustimme, motiviert mich, aus der F.M.R.-Perspektive zu versuchen, der bloß ökonomischen Betrachtung zwei weitere Aspekte hinzuzufügen: Der eine beleuchtet die Frage aus rechtsphilosophischer Sicht, der andere liefert einige Gedanken aus persönlicher* Anschauung hinzu. Ziel ist es, darauf hinzuweisen, dass gerade in der Frage der instanzrechtlichen Durchsetzung legitimer (!) Gewalt (was sollte Recht als [frei-willig zugestimmter und organisierter] 'Zwangsbefugnis' auch anderes sein?) eine Entscheidung auf rein ökonomischer Basis zwar eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung ist.
Zunächst zur Situation aus juridischer Sicht: Solange es keine funktionierende Welt-Rechtsordnung freier und gleicher Weltbürger gibt, welche gemäß der Forderung des allgemeinen Menschenrechts auf Rechtssicherung selbige instanzrechtlich von nationaler auf internationale Ebene hebt, etwa in Form einer wie auch immer organisierten (privatrechtlich oder kollektiv-rechtlich, das sei hier unerheblich) "Weltpolizei", solange bleibt nicht nur der (national selbstbestimmte) Bedarf (mit entsprechender Nachfrage) an der Möglichkeit militärischer Verteidigung von Eigentumsinstanzen eine zulässige Forderung des Rechts, sondern es ergibt sich daraus geradezu die Pflicht, aktuellen oder drohenden Verletzungen des Menschenrechts (auf Rechtssicherung) aktiv zu begegnen. Kant hat gezeigt, dass diese Pflicht sowohl dem Einzelnen obliegt (etwa wenn es darum geht, einem Obdachlosen beizuspringen, der von einer Bande Jugendlicher zusammengeschlagen wird), als auch eine rechtlich auf eine Organisation übertragbare Pflicht aller (A. Smith spricht als Ökonom von der Arbeitsteiligkeit) angesehen werden kann (etwa einen ge-eigneten Landstrich von seinen Eigentümern von einer Militäragentur vor widerrechtlicher Enteignung durch Fremde schützen zu lassen). Damit sei lediglich die Frage des "ob überhaupt" geklärt, keineswegs die Frage nach dem "wie". Jenseits aktueller historischer Bedingungen bleibt davon ebenfalls die Frage unberührt, ob und unter welchen Bedingungen die tatsächliche militärische Intervention eines Staates oder einer "Staatengemeinschaft" möglich sein kann, um - etwa am Beispeil des Engagements in Afghanistan (eher hilflos) oder Israels (durchaus nicht hilflos) - dem Menschenrecht zur Wirksamkeit zu verhelfen. Doch dies alles rechtfertigt nicht eine staatliche Wehrpflicht: Mit Schäfer und anderen vertrete ich die Auffassung, dass die etwa viel virulenteren, weil alltäglich anfallenden Aufgaben instanzrechtlicher Organisation allgemeiner Rechts- und Marktinteressen ja auch nicht im Hinblick auf die Rekrutierung berufsmäßigen Personals durch die zeitweise Zwangsverpflichtung zu den entsprechenden Diensten (Polizei, Justiz, Verwaltung) bearbeitet werden. Ich halte als Zwischenergebnis fest: "Militär" ist lediglich empirischer Ausdruck eines historischen (Welt-)Verhältnisses; es ist in erster Linie Gewaltinstanz; als solche kann es rechtlich oder widerrechtlich agieren; ist es rechtlich und agiert sie rechtmäßig, ist gegen Militär (als Ausdruck der Stiftung und Sicherung von Menschenrecht) schlichtweg nichts einzuwenden.
Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass der Beruf des Soldaten wie kein zweiter ein von allem Pathos befreite Profession um ihre Profession willen zu sein hat. Umso mehr mag die aktuelle Situation etwa der Bundeswehr als einer kaum nach ökonomischen, sondern auf traditionelle "politische" Vorstellungen begründete und geführte Kollektivinstanz des "demokratisichen" Staates jeden bedrücken, der die Effizienz einer rein marktgesetzlichen Organisation militärischer "Bedürfnisse" des Intanzrechts erkannt hat. Die groben und damit im Grunde widerrechtlichen, weil zweckwidrigen Fehlallokationen in ihrer Organisation (Budgetkosten, Wehrpflicht, Truppenstärken [hier zu viele, dort zu wenige]), Führung (Mängel in Ausbildung und Dienstbetrieb, massiver 'overhead') und Ausstattung (veraltete Systeme, zuwenig und zu spät neue Technik), die Schäfer nur andeutet, sind Realität, und sie sind Legion; allein aus meiner Dienstzeit ließen sich Anekdoten in einer Zahl beitragen, die den Rahmen dieses Blogs sprengen würden. In diesem Lichte betrachtet, ist es nicht nur verantwortungslos, sondern geradezu unmoralisch, deutsche Truppen in einem Land wie Afghanistan einzusetzen, und man fragt sich allmählich, wer von beiden in desolaterem Zustand ist; abgesehen davon, dass der zu leistende und geleistete Dienst dort seinem Umfange und seiner Form nach nicht einmal die Bezeichnung "Tropfen auf den heißen Stein" verdient - die 'Verteidigungsbeamten' dort sind schlicht nicht in der Lage, den Aufbau einer nennenswerte Rechtssicherung im Land zu unterstützen, und das liegt nicht allein am gänzlich fehlgesteuerten 'Auftreten' der US-Truppen vor Ort. Wenn die Taliban und andere eines erkannt haben, dann dieses: Anschläge dort, wo man den 'Gegner' am schwächsten Punkt trifft (übrigens seit jeher ein militärisches Grundprinzip) - und das ist - leider! - diesmal erneut die Bundeswehr gewesen.
Fazit: Längst gehört der Zwangsdienst "Wehrpflicht" (das Wort: ein irreführender Euphemismus!) abgeschafft, und mit ihm der Zivil-"dienst" gleich mit. Noch viel mehr Aufgaben als etwa nur die Versorung mit Fahrzeugen (bundeswehr-fuhrpark) und Bekleidung sollten frei, also wettbewerblich organisiert werden - etwa die Personalauslese und -führung, die Ausbildung, die Verwaltung, das Liegenschafts-Management usw.. Doch dies wäre das Ende eines "stehenden Heeres" in Deutschland, und dies wäre als solches in der Tat ein gehöriger Staatsabbau - ob ich das (und anderes) je erleben werde, möchte ich bezweifeln.
* Der Autor war dreizehn Jahre als Zeitsoldat im Heer aktiv und ist heute Major der Reserve.






